
Bochum. (MK) Der VfL Bochum 1848 hat sein Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim mit 0:1 verloren.
Der VfL investierte sehr viel Kampf und Leidenschaft über die gesamten neunzig Minuten und war nicht nur statistisch in fast allen Belangen das bessere Team.
Wie aber so oft schon in dieser Spielzeit haderten die Gastgeber mit dem Toreschießen. Ein starker Baumann im Tor der TSG verhinderte mehrfach einen Rückstand.
Vieles deutete bei dem nasskalten Wetter auf ein torloses Unentschieden hin. Ein Schuss des zukünftigen Münchners Tom Bischof (72.) rutschte aber VfL Keeper Timo Horn durch. Das Bemühen zumindest noch einen Punkt mitzunehmen kann man den Bochumern nicht absprechen, aber den ganz großen Druck ließen die Gäste nicht mehr zu.
Ärgerlich für den VfL ist nicht nur die Niederlage: Nach den zwei Punkten am grünen Tisch aus dem Union-Spiel (siehe unten) verpassten die Hecking-Schützlinge mehr Boden gutzumachen, denn die direkten Konkurrenten Hoffenheim, Heidenheim und St. Pauli verloren ebenfalls ihre Spiele.
Somit bleibt der VfL auf dem relegationsplatz. Nächste Woche geht es in München weiter.

Die Stimme von Dieter Hecking (Cheftrainer VfL Bochum 1848): Es war das intensive Spiel gegen einen guten Gegner, das ich bei der Pressekonferenz vorm Spiel angekündigt habe. Es war ein kompliziertes Spiel. Es gab Phasen, in denen wir sehr viel Kontrolle hatten. Dann gab es wieder Phasen, in denen der Gegner aufkam. Unsere beste Phase hatten wir nach der Halbzeit. Die Diskussionen haben uns später nicht gut getan. Wir kamen nicht mehr in unseren Rhythmus rein, das Gegentor war natürlich auch unglücklich. Wir haben es danach nicht mehr verstanden, eine Druckphase aufzubauen. Hoffenheim hat auch gut bis zum Schluss verteidigt. So verlieren wir am Ende mit 0:1, ein Unentschieden wäre das gerechte Ergebnis gewesen. Das ist Abstiegskampf. Solche Rückschläge werden wir immer in Kauf nehmen müssen. Wir haben auch schon sehr, sehr viel gut gemacht. Wir haben noch zehn Spiele vor der Brust. Wir werden zehnmal alles reinhauen und versuchen, Punkte zu holen.
DFB-Bundesgericht bestätigt Einspruch des VfL Bochum 1848
Bochum. (PM VfL) Das DFB-Bundesgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Oskar Riedmeyer hat am Freitag auf dem DFB-Campus in Frankfurt/Main das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar 2025 bestätigt.
Somit wird – wie bereits in erster gerichtlicher Instanz entschieden – die Bundesligapartie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum 1848 vom 14. Dezember 2024 mit 2:0 für den VfL gewertet.
Hintergrund: VfL-Torhüter Patrick Drewes war beim Auswärtsspiel von einem Feuerzeug, welches aus dem Berliner Fanblock geworfen wurde, am Kopf getroffen worden und konnte danach nicht mehr weiterspielen. Da das Wechselkontingent zu diesem Zeitpunkt bereits erschöpft war, musste der VfL nach Wiederaufnahme die Partie mit einem Mann weniger und mit Feldspieler Philipp Hofmann im Tor zu Ende bringen. Aufgrund der unverschuldeten Benachteiligung hatte der VfL Einspruch gegen das Resultat (1:1) eingelegt, dem am 9. Januar stattgegeben worden war. Dagegen gingen neben Union Berlin dann auch der FC St. Pauli und Holstein Kiel in Berufung – die beiden Nebenklagen wurden aber zu Prozessbeginn als unzulässig verworfen.
Im Anschluss entschied das Bundesgericht auf eine Umwertung des sportlichen Resultats und folgte damit der Empfehlung des DFB-Kontrollausschusses. Der Vorsitzende Riedmeyer erläuterte in seiner Urteilsbegründung: „Wir haben nicht in den Wettbewerb eingegriffen, sondern ein Mitglied von Union Berlin. Dieses Verhalten wird dem Verein zugerechnet und muss hart sanktioniert werden. Daher ist eine Punkteumwertung vorzunehmen.“
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann.“
Hinweis: Der 1. FC Union Berlin hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.
! NEU ! Immer mehr Nutzerinnen und Nutzer haben den WhatsApp-Kanal von Regional-Stimme.de abonniert. Melde dich jetzt an und erhalte regelmäßig aktuelle Nachrichten!