„Mietsteigerungen belasten Geringverdiener in den Städten –
Bund ist über das Jahr 2013 hinaus gefordert “
Iserlohn. (PM Staädtetag) In vielen Städten werden Wohnungen nach Jahren der Stagnation wieder knapp und teuer. Insbesondere in den Großstädten steigen die Mieten. 2011 betrug der Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahr in vielen Städten 5 bis 10 Prozent. 2012 ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. In den fünf teuersten Städten liegen die durchschnittlich verlangten Mieten für freien Wohnraum je Quadratmeter aktuell bei 9 bis 12 Euro.„Die steigenden Mieten bringen vor allem Geringverdiener und einkommensschwache Familien in Schwierigkeiten. Haushalte mit niedrigem Einkommen haben zunehmend Probleme, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Deshalb muss das Angebot an bezahlbaren Wohnungen verbessert werden“, erklärt der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude.
Die Situation ist auch deshalb schwierig, weil der Bestand an Sozialwohnungen seit 2002 um rund ein Drittel zurückgegangen ist. Aktuell beträgt der Anteil der Sozialwohnungen am Gesamtbestand nur noch etwas mehr als 7 Prozent. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Anspruchsberechtigten. In einigen Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages, so Ude, wären nach ihrem Einkommen bis zu 50 Prozent der Haushalte zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt.
Viele der betroffenen Städte versuchen derzeit nach Kräften, einer neuen Wohnungsknappheit entgegenzuwirken, beispielsweise durch Unterstützung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, eine nachträgliche dichtere Bebauung, die Nutzung von Baulücken und die Erhöhung des Anteils kommunaler Wohnungen. Dazu stellt Ude
fest: „Es bleibt das Ziel der Städte, das Wohnen für einkommensschwache Haushalte erschwinglich zu halten – trotz steigender Mieten und eines sinkenden Sozialwohnungsbestandes. Die Kommunen sind jedoch nur mit Hilfe finanziell angemessener Wohnraumförderprogramme der Länder und hinreichender Ausgleichsmittel des Bundes in der Lage, das Wohnen bezahlbar zu halten.“
Wohraumförderprogramme der Länder sind umso wichtiger, weil neben dem Wohnungsneubau auch erhebliche Investitionen in den Wohnungsbestand nötig sind. Maßgeblich sind hier zum Beispiel die energetischen Sanierung der Gebäude, der altengerechte Umbau des Wohnungsbestandes oder die gewünschte Durchmischung von Wohnvierteln mit unterschiedlichen Einkommensgruppen.
Für die Wohnraumförderung erhalten die Länder nach der Föderalismusreform 2006 Kompensationszahlungen des Bundes als Ausgleich für den Rückzug des Bundes aus der Finanzierungsverantwortung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Zahlungen sind noch bis 2013 zweckgebunden. Der Deutsche Städtetag hält es mit Blick auf die aktuelle Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt aber für zwingend erforderlich, die Kompensationszahlungen über das Jahr 2013 hinaus auf dem bisherigen Niveau fortzuführen und den zweckgebundenen Einsatz dieser Mittel auch in Zukunft sicherzustellen. „Auf die Kompensationszahlungen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von jährlich 518 Millionen Euro kann nicht verzichtet werden, weder jetzt noch in naher Zukunft“, so Ude.
Außerdem hält Ude angesichts des Mietanstiegs, der in Städten mit wachsendem Wohnungsbedarf einen immer größeren Anteil der Einkommen verschlinge, Verbesserungen des Mietrechts zugunsten der Mieter für erforderlich. Dabei müsse beachtet werden, dass die Einkommensentwicklung weit hinter dem gesetzlich zulässigen Mietanstieg zurück bleibe, dass die aktuelle Flucht von Finanzinvestoren „ins Betongeld“ Preis steigernde Wirkung entfalte und dass die Umlage von Renovierungskosten sowie den Kosten der energetischen Sanierung immer mehr finanzschwache Haushalte überfordere. Ude kündigt an, dass der Deutsche Städtetag sich im Herbst mit diesen Problemen, „die in immer mehr Städten eine bedrückende Rolle spielen“, befassen und noch in diesem Jahr Reformvorschläge unterbreiten werde.
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