Dortmunder Ordnungsamt weist auf Verbote an den stillen Feiertagen im November hin

Dortmund. (PM Stadt Do.) Im November stehen drei stille Feiertage an.

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist auf die Verbote am Allerheiligentag (1. November), Volkstrauertag (17. November) und Totensonntag (24. November) hin

Die Verbote gelten hier zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz. Verboten an diesen drei stillen Feiertagen sind:

– Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,

– sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,

– der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,

– musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr

– und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr.

In Zweifelsfällen steht für Nachfrfagen die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz – beim Ordnungsamt unter 0231 50-25569 zur Verfügung.



About Regional-Stimme

Check Also

Topspiel zwischen BVB und Bayern München: Ordnungsamt geht gegen Parkverstöße und illegale Verkäufe vor

Dortmund. (PM Stadt Do.) Rund um das Bundesliga-Spitzenspiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny