Märkischer Kreis. (pmk). Die große Nachfrage nach Landesmitteln zur Eigenheimförderung im vergangenen Jahr führt dazu, dass das für 2011 zur Verfügung gestellte Kontingent des Märkischen Kreises nahezu ausgeschöpft ist. Anträge aus dem Vorjahr müssen nach den Vorgaben des Ministeriums vorrangig bearbeitet werden. Wer also im Laufe dieses Jahres einen Antrag auf Wohnraumförderung stellen möchte, wird sich bis zur Erteilung der Förderzusage gedulden müssen. Ob noch ein Kontingent für dieses Jahr bereit gestellt wird, ist derzeit ungewiss. Gleichwohl berät der Märkische Kreis auch weiterhin potenzielle Antragsteller bezüglich der Eigenheimförderung.
Die Eigenheimförderung ist einkommensabhängig und richtet sich an Haushalte mit Kindern und Schwerbehinderte in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Die Förderung ist für Neubauvorhaben, aber auch für den Erwerb bestehender Objekte bestimmt. Die Höhe der Darlehen ist abhängig vom Kostenniveau der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der das Bau-vorhaben errichtet bzw. ein gebrauchtes Objekt gekauft werden soll. Eine Familie mit 2 Kin-dern kann für ein Neubauvorhaben beispielsweise bis zu 80.000 Euro an zinsgünstigen För-dergeldern erhalten.
Interessant sind auch die Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Objekten. Hier gibt es in der Regel 70 Prozent der Neubaudarlehen. Für ältere Objekte, die vor 1995 errichtet wurden und nicht die Bedingungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllen, gibt es das Kombimodell. Gefördert wird dieses Modell mit 80 Prozent der Neubaudarlehen. Allerdings müssen im Kombimodell Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorgenommen werden.
Unabhängig von einer Förderung des Erwerbs können auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, z.B. durch den Einbau einer bodengleichen Dusche oder breiterer Türen gefördert werden. Darüber hinaus können auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (durch Wärmedämmung, Einbau neuer Fenster und einer neuen Heizungsanlage) mit zinsgünstigen Krediten des Landes gefördert werden. Diese Förderung ist wie auch die Neubau- und Erwerbsförderung einkommensabhängig.
Beim Märkischen Kreis ist der Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld Bewilligungsbehörde für die angesprochen Landesmittel. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen zu den Förderangeboten sind beim Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld des Märkischen Kreises erhältlich, Durchwahl 02351/966-6848, oder auf der Homepage des Kreises unter www.maerkischer-kreis.de (Planen, Bauen & Wohnen, Wohnungswesen) sowie unter www.mbv.nrw.de (Bauen, Wohnen).