Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Märkischen Kreis

Das Impfbuch gibt Auskunft über getätigte Impfungen eines Patienten – © Is.- Nachrichten (JB)

Märkischer Kreis. (pmk) Ab dem 16. März gilt deutschlandweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich.

In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://t1p.de/vowls

Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei weitergehenden Fragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Märkischen Kreis unter impfpflicht@maerkischer-kreis.de wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen werden zeitnah mitgeteilt.

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