Sonntag , 15 Dezember 2024

Glückliches Ende für eingezogenen Hund

Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Die Geschichte des Rhodesian Ridgeback, der seinem Besitzer vom Ordnungsamt im Dezember weggenommen und vorübergehend im Iserlohner Tierheim untergebracht werden musste, hat ein glückliches Ende gefunden: Der Hund konnte kürzlich in gute Hände weitergegeben werden.

Der nach mehreren Vorfällen in der Vergangenheit und nach Begutachtung durch die zuständige Amtstierärztin als unberechenbar beurteilte afrikanische Rassehund galt nicht grundsätzlich als gefährlich, es musste aber eine Leinen- und Maulkorbpflicht verfügt werden. Diese wurde von seinem Besitzer allerdings nicht eingehalten, sodass eine weitere Ordnungsverfügung mit einer so genannten Haltungsuntersagung folgte. Der Versuch des Hundehalters, sich dagegen zu wehren, endete vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Vergleich. Dabei räumte das Gericht dem Hundehalter eine letzte Chance ein: den Besuch einer Hundeschule und Einhaltung seiner Plicht einerseits und die Wegnahme des Tieres bei weiteren Verstößen gegen das Landeshundegesetz andererseits. Da er sich jedoch nicht an die Auflagen hielt und sich weiterhin als ungeeignet erwies, den Hund zu halten, sollte das Tier im Dezember endgültig entzogen werden.

Der erste Versuch der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes, den Hund abzuholen, scheiterte Anfang Dezember daran, dass der Halter samt Tier die Flucht ergriff. Die Aktion endete für einen der Mitarbeiter im Krankenhaus, weil er von dem flüchtenden Hundebesitzer mit dem Pkw angefahren wurde. Die dabei erlittene Prellung am Unterschenkel musste noch eine Zeit lang ärztlich behandelt werden. Die Polizei nahm eine Anzeige wegen Körperverletzung auf und die Stadt Iserlohn erstattete Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Schließlich konnte der Hund in der Woche vor Weihnachten entzogen und ins Tierheim gebracht werden. Nachdem der aufgebrachte Hundehalter erfolglos versuchte, sich sein Tier von dort zurückzuholen, dabei randalierte und letztlich vor der Polizei flüchtete, zeigte er sich danach gegenüber dem Ordnungsamt einsichtig. Er bat um eine letzte Chance, seinen Hund zurückzubekommen, die ihm allerdings nicht mehr gewährt werden konnte. In den folgenden Tagen wurde der streitbare Hundehalter dann mehrfach in unterschiedlicher Art und Weise im Rathaus vorstellig. Einmal um Mitleid bittend, in anderen Fällen wiederum unter Androhung von Gewalt versuchte er, sein Tier zurückzubekommen. Zwischenzeitlich unterschrieb er beim Tierheim sogar eine so genannte Abtretungserklärung, mit der er seinen Hund zur Vermittlung freigab.

Der Rhodesian Ridgeback wurde an eine Stelle vermittelt, die sich um Problemhunde kümmert und ihm eine gute Behandlung und artgerechte Erziehung angedeihen lässt.

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