Iserlohn. (PM Stadt Is.) Die Stadt Iserlohn erhebt Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) sowie für Wohn- und Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B). Aufgrund des seit Januar 2025 bundesweit geltenden neuen Grundsteuerrechts hat der Rat der Stadt Iserlohn die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angepasst. Für das Jahr 2025 wurden erstmals differenzierte Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B beschlossen. …
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