Hochsauerlandkreis / Kreis Unna. (PM HSK, Kreis Unna) In Nordrhein-Westfalen wurden in letzter Zeit wieder Fälle von Masern bekannt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Dr. Marita Bautz vom Sachgebiet Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Kreises, den eigenen Impfschutz zu überprüfen und ggf. die notwendigen Impfungen gegen Masern bei Kindern und auch Erwachsenen nachzuholen.
Bei Masern handelt es sich um eine stark ansteckungsfähige Viruserkrankung, die durch Tröpfcheninfektion, d.h. beim Niesen, Sprechen und Husten leicht weiter verbreitet wird. Neben Fieber, der typischen Lichtempfindlichkeit der Augen und dem Masern-Hautausschlag können Masern in 10 bis 20 % aller Fälle zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündung führen. Besonders gefürchtet ist die Gehirnentzündung, die bei jeder 1.000sten bis 2.000sten Masern-Erkrankung auftritt, häufig bleibende Schäden verursacht und bei jedem dritten bis vierten Fall tödlich verläuft.
„Der einzige Schutz vor Masern ist die Impfung mit wirksamen und gut verträglichen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffen (MMR: Masern-Mumps-Röteln)“, unterstreicht Dr. Bautz. Nach Empfehlung des Robert-Koch-Institutes sollte die erste Masernimpfung zwischen dem vollendeten 11. bis 14. Monat erfolgt sein. Die zweite Impfung kann bereits vier Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden, und zwar möglichst vor Aufnahme in den Kindergarten. „Die zweite Impfung ist unverzichtbar, da nicht bei allen Kindern die Erstimpfung anschlägt“, unterstreicht die Expertin.
Der Impfschutz gegen Masern kann in jedem Lebensalter nachgeholt oder komplettiert werden. Auch bei einer wahrscheinlich durchgemachten Masernerkrankung kann die Impfung ohne Bedenken durchgeführt werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten der Impfung von den Krankenkassen übernommen. Besonders wichtig ist die Impfung für Mädchen, um bei späterer Schwangerschaft eine folgenschwere Virusinfektion des Ungeborenen zu verhindern.
Bei Auftreten der Masern oder dem Verdacht darauf besteht Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Von dort werden Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung, wie z.B. Überprüfung des Impfschutzes in Gemeinschaftseinrichtungen, in die Wege geleitet. Im Kreis Unna sind seit Anfang des Jahres 9 Fälle von Masern aufgetreten. Diese Fälle gehen zurück auf einen Masernausbruch in einem Kindergarten. Die Infektionsquelle war ein Kind, das keinen Impfschutz gegen Masern hatte. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass durch die Impfung jedes Einzelnen auch die Gemeinschaft vor Ansteckung geschützt wird. Insofern beinhaltet Impfen auch die Übernahme von sozialer Verantwortung.