Sommerferien: Polizei überprüft die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes!

Märkischer Kreis (ots) – Auch im Sommer werden die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auf ihre Einhaltung überprüft.

Zu diesem Zweck überprüft die Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises in den Sommermonaten vermehrt Spielotheken, große Elektrofachmärkte, Tankstellen, Kioske und Videotheken auf die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.

Diese Kontrollen finden unregelmäßig und ohne Vorankündigung statt und sind im gesamten Kreisgebiet des Märkischen Kreis vorgesehen.

Bei Spielotheken wird ein Hauptaugenmerk auf die Besucher der Lokale gelegt. Hier dürfen nur Personen über 18 Jahren Geldspielautomaten benutzen.

In großen Elektrofachmärkten haben Kinder und Jugendliche über mehrere Stunden die Möglichkeit, sich an den angebotenen Probegeräten mit Videospielen zu „vergnügen“ und so u.U. auch in den Genuss kommen, „verbotene Spiele“ benutzen zu können.

In den Tankstellen im Kreisgebiet werden häufig Medien mit pornografischen Darstellungen zum Verkauf angeboten (Pornohefte, etc.). Dieser Verkauf unterliegt strengen Auflagen. So dürfen die genannten Pornohefte nur abgedeckt angeboten werden, so dass eine Jugendgefährdung ausgeschlossen ist.

In den hier vorhandenen Kiosken werden auch Branntweine und branntweinhaltige Getränke verkauft. Dieses darf aber nicht an Kinder und Jugendliche erfolgen. Das Gleiche gilt für Tabakwaren aller Art.

In den Videotheken muss der Jugendschutz im Hinblick auf die Altersbeschränkungen überprüft werden. Entweder dürfen Videotheken nur von Personen über 18 Jahren betreten werden, oder die Videothek muss extra abgetrennte Räume für Verleihmaterial für Personen über 18 Jahre eingerichtet haben.

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