Stellungnahme des VfL Bochum 1848 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Leihe von Aliou Baldé beendet

Fans des VFL Bochum – © Sportfoto-Sale (MK)

Bochum. (PM VfL) Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Polizeikosten bei Risikospielen“, welche die Bundesländer künftig dem Profifußball in Rechnung stellen können, möchte der VfL Bochum 1848 Stellung beziehen.

Es ist unstrittig, dass die Klubs als Veranstalter für die Gewährleistung der Sicherheit in und im Umlauf der Stadien zuständig sind – sobald allerdings die Polizei einschreiten muss, ist es bereits zu Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten gekommen. In diesem Zusammenhang die Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen und zu gewährleisten ist nach der Rechtsauffassung des VfL – wie bisher auch – eine der Kernaufgaben des Staates, also der Polizei, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Ansonsten müssten die Kosten für sämtliche, auch außersportliche Großveranstaltungen künftig ebenfalls von den Veranstaltern getragen werden.

Der VfL investiert wie alle anderen Klubs im deutschen Profifußball bereits jetzt sehr viel Geld, Personal und Zeit in Präventionsarbeit mit dem gemeinsamen Ziel, die Kosten und die Polizeieinsatzstunden zu senken, ohne dabei die Sicherheit zu gefährden. Die Stadien in der Bundesliga zählen nicht umsonst zu den sichersten in ganz Europa.

VfL beendet Leihe von Aliou Baldé

der VfL Bochum 1848 und OGC Nizza haben sich darauf geeinigt, die ursprünglich für ein Jahr angedachte Leihe von Aliou Baldé vorzeitig zu beenden. Der 22-jährige Offensivspieler kehrt mit sofortiger Wirkung zu seinem Stammverein zurück.

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