Iserlohn. (PM Stadt Is.) Für die aus Brandschutzgründen erforderliche kurzfristige Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses wurde auch das Gebäude des städtischen Jugendzentrums am Karnacksweg in Betracht gezogen. Bei der Überprüfung der unter Denkmalschutz stehenden Immobilie stellte sich nun jedoch heraus, dass das Gebäude Karnacksweg 44 deutlich abweichend von der seinerzeit ausschließlich für den Betrieb als Jugendzentrum erteilten Baugenehmigung …
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