Iserlohn. (PM Stadt Is.) Im Rahmen der Sitzung am 2. Juli 2024 wurde vom Stadtrat beschlossen, die Beiträge für die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) von bisher 40 Euro auf 60 Euro pro Monat zu erhöhen.
Diese Maßnahme sollte zum Schuljahr 2024/2025 in Kraft treten und ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Qualität der Verpflegung und der Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu sichern.
Im Zuge einer Prüfung der bestehenden Verträge wurde jedoch festgestellt, dass der Ratsbeschluss aufgrund der aktuellen Vertragslage nicht umsetzbar ist, da seitens der Stadt als Schulträger kein Kündigungsrecht besteht. Dies bedeutet, dass alle aktuell bestehenden Vereinbarungen, die den Betrag von 40 Euro für die Mittagsverpflegung festlegen, bis zur Beendigung der Grundschulzeit gültig bleiben. Eltern können somit sicher sein, dass ihre bestehenden Verträge weiterhin Bestand haben und der Betrag bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit stabil bleibt.
„Ich bedauere, dass der zuständige Fachbereich die Prüfung der bestehenden Verträge nicht bereits im Sommer vorgenommen hat, bin aber froh darüber, dass dieses Versäumnis noch entdeckt wurde und dadurch Rechtssicherheit hergestellt werden kann“, betont Bürgermeister Michael Joithe und ergänzt: „Selbstverständlich nehmen wir diesen Fall zum Anlass, die Abläufe zu überprüfen, so dass zukünftig eine rechtliche Prüfung vor Beschlussfassung gewährleistet ist.“
Der Differenzbetrag in Höhe von 20 Euro pro Monat, der seit dem 1. August bei den Familien zu viel eingezogen wurde, wird allen Eltern sukzessive zurückerstattet. Dies erfolgt automatisch, einer gesonderten Aufforderung bedarf es somit nicht. Die Stadt Iserlohn entschuldigt sich für die Umstände und bittet alle Eltern um Verständnis, dass die Rückerstattung nach und nach erfolgt.
Derzeit arbeitet die Stadt an der Erstellung neuer Vereinbarungen für das Schuljahr 2025/2026, in denen dann auch eine Preiserhöhung vorgesehen ist. Angesichts der allgemein gestiegenen Kosten ist eine Mittagsverpflegung der Kinder und Jugendlichen für 40 Euro im Monat nicht mehr marktgerecht und bedarf einer Anpassung.
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