Iserlohn. (RST / PM Stadt Is.) Am 2. Juli hat der Stadtrat von Iserlohn eine Anpassung der Elternbeiträge und Essensgelder für die städtischen Offenen Ganztagsschulen (OGS) beschlossen, die ab dem 1. August 2024 in Kraft tritt.
Eine Besonderheit bleibt die Beitragsfreiheit für Haushalte mit einem Einkommen bis 42.000 Euro, die im überregionalen Vergleich weiterhin als hoch eingestuft wird.
Neue Beiträge ab dem 1. August 2024:
Einkommen unter 42.000 Euro:
OGS-Beitrag: 0 Euro
Betreuung 8 bis 1: 0 Euro
Einkommen ab 42.000 Euro:
OGS-Beitrag: 100 bis 125 Euro
Betreuung 8 bis 1: 50 bis 63 Euro
Einkommen ab 48.000 Euro:
OGS-Beitrag: 125 bis 150 Euro
Betreuung 8 bis 1: 63 bis 75 Euro
Einkommen ab 60.000 Euro:
OGS-Beitrag: 150 bis 175 Euro
Betreuung 8 bis 1: 75 bis 88 Euro
Einkommen ab 72.000 Euro:
OGS-Beitrag: 175 bis 200 Euro
Betreuung 8 bis 1: 88 bis 100 Euro
Einkommen ab 84.000 Euro:
OGS-Beitrag: 200 bis 228 Euro
Betreuung 8 bis 1: 100 bis 114 Euro
Einkommen ab 96.000 Euro:
OGS-Beitrag: 228 Euro (Höchstbetrag)
Betreuung 8 bis 1: 114 Euro (Höchstbetrag)
Essensgelder:
Die Beiträge für das Essen werden von 40 Euro auf 60 Euro pro Monat erhöht.
Sonderkündigungsrecht:
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn hat am 9. Juli ein Sonderkündigungsrecht für den OGS-Platz eingeräumt, gültig bis zum 30. September 2024. Eltern, die dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre Kündigung bis spätestens 30. September 2024 einreichen.
Die Kündigung muss folgende Angaben enthalten:
Name der Erziehungsberechtigten
Name und Geburtsdatum des Kindes
Anschrift
Name der OGS
Gruppe bzw. Klasse des Kindes
Betreff: Sonderkündigung OGS
Die Kündigung kann per E-Mail an ogs@iserlohn.de oder per Post an Stadt Iserlohn, Bereich OGS, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, erfolgen.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht der Bereich Offener Ganztag der Stadt Iserlohn unter der Telefonnummer 02371 217 2261 oder per E-Mail an ogs@iserlohn.de zur Verfügung.