Bochum. (RST / PM VFL) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.
Der Verein kann bis zu 1.650 Euro dieser Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der Vorfall ereignete sich in der 43. Minute der Bundesligapartie gegen den 1. FC Heidenheim 1846 am 13. April 2024, als aus einem Bochumer Fanblock einige Becher in Richtung eines jubelnden Heidenheimer Spielers geworfen wurden. Kurz darauf wurde das vermeintliche Gästetor zurückgenommen.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.