Samstag , 15 November 2025

Bundesgericht bestätigt spielentscheidenden Regelverstoß – TUSEM-Spiel gegen Dessau muss wiederholt werden

TUSEM Essen schwört sich ein – © Sportfoto-Sale (MK)

Der TUSEM Essen hatte bei der 2. Kammer des DHB-Schiedsgerichts form- und fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels vom 27.04.2025 gegen den Dessau-Roßlauer HV (27:28) eingelegt, da nach Einschätzung des Vereins ein spielentscheidender Regelverstoß vorgelegen hatte.

Hintergrund des Einspruchs war, dass der DRHV nach seiner letzten Auszeit wenige Sekunden vor Schluss das Spiel mit einem Spieler zu viel auf dem Feld beendete. Nach einer vorherigen 2-Minuten-Zeitstrafe hätte der DRHV das Spiel in Unterzahl (mit sechs Spielern) beenden müssen. Nach dem Time-Out standen jedoch sieben Spieler auf dem Feld.

Nach Auffassung des TUSEM wäre die korrekte Rechtsfolge eine weitere Hinausstellung in Form einer 2-Minuten-Strafe (inkl. Time-Out) und ein Ballbesitzwechsel gewesen. Der TUSEM hätte somit in unmittelbarer Nähe des Dessauer Tores und in dann doppelter Überzahl noch einmal den Ball erhalten. Auch mit wenige Sekunden Restspielzeit hätte somit – bei einer möglichen Situation von sieben Angreifern gegen vier Abwehrspieler plus Torwart – eine hohe Chance auf einen Torerfolg und damit ein anderes Spielergebnis bestanden.

Das Bundesgericht bestätigte die Auffassung des TUSEM und des Fachanwalts Helge-Olaf Käding nun in zweiter Instanz durch das gestrige Urteil. Das Spiel muss bis zum 30.06.2025 wiederholt werden.

Die beiden Vereine werden in Abstimmung mit der Handball-Bundesliga schnellstmöglich einen Spieltermin ansetzen und über das weitere Vorgehen informieren.

Der TUSEM kann im Falle eines Siegs noch auf den 9. Tabellenplatz vorrücken und sich somit für den DHB-Pokal qualifizieren. Dessau kann den 10. Tabellenplatz verteidigen, im Falle einer Niederlage jedoch noch auf den 17. Tabellenplatz abrutschen.

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