
Bochum. (PM VfL) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Urteilen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.200 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 4.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Urteile beziehen sich auf das Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt (02.11.2024) sowie die Heimspiele gegen Bayer Leverkusen (09.11.2024) und Werder Bremen (07.12.2024). Während in Frankfurt und gegen Leverkusen das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend waren, wurden in der Partie gegen Werder Gegenstände geworfen, ohne dass jemand getroffen wurde.
Der Verein hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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