Hundebestandsaufnahme in Hemer

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Hemer. (PM Stadt Hemer) Der Hund ist bekanntermaßen der beste Freund des Menschen.

Und auch in Hemer erfreut sich die Hundehaltung einer großen Beliebtheit. Aktuell sind im Stadtgebiet ca. 3.100 Hunde gemeldet. Laut Hundesteuersatzung der Stadt Hemer sind alle Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Vierbeiner im Rathaus anzumelden und jährlich die Hundesteuer zu entrichten. Diese ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt und beträgt für einen gehaltenen Hund jährlich 90,00 € für zwei gehaltene Hunde 105,00 € pro Hund und ab drei gehaltenen Hunden 120,00 € je Tier.

Leider ist immer wieder festzustellen, dass einige Hundebesitzer ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ihres Hundes nicht oder nicht fristgerecht nachkommen und mit ihrem Vierbeiner ohne gültige Steuermarke im Stadtgebiet Gassi gehen. Eine Anmeldung ist jedoch laut Satzung bereits zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt vorgeschrieben.

Um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, hat sich die Stadt Hemer dazu entschlossen, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu wurde ein privates Dienstleistungsunternehmen beauftragt, ab Mitte November sämtliche Haushalte im Stadtgebiet aufzusuchen und hinsichtlich der Hundehaltung zu überprüfen. Das Personal der Springer Kommunale Dienste GmbH wird dabei gut sichtbar eine Legitimation der Stadtverwaltung tragen. Selbstverständlich werden keine Wohnungen betreten oder Hundesteuern vor Ort eingetrieben.

Hundebesitzer, die es bisher versäumt haben ihren Vierbeiner fristgerecht anzumelden, sollten dies kurzfristig nachholen. Wer die Hundeanmeldung unterlässt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Dies kann im Einzelfall bis zu 5.000,00 € betragen.

Die Anmeldung kann bequem von zuhause unter www.hemer.de/hundesteuer online vorgenommen werden. Auf dieser Seite stehen auch weitere Informationen zum Thema zur Verfügung. Ebenso ist eine Anmeldung an der Rathaus-Info (Hademareplatz 44) möglich. Fragen zur Hundesteuer beantwortet Claudia Westhelle (02372/551-120) vom Bürgerbüro.



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