“Hundezählung” startet nach den Sommerferien

Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Die Stadt Iserlohn führt erstmals wieder nach dreizehn Jahren eine “Hundezählung” durch. Nach den Sommerferien werden sämtliche Iserlohner Haushalte von Mitarbeitern einer beauftragten Firma befragt, ob ein oder mehrere Hunde im Haushalt gehalten werden und zu welcher Rasse sie gehören, wer der Halter ist und seit wann die Hundehaltung besteht.

Mit der Bestandsaufnahme hat die Stadt Iserlohn erneut die Firma Springer Kommunale Dienste aus Düren beauftragt, die inzwischen in über fünfhundert solcher Projekte in ganz Deutschland Erfahrung sammeln konnte. Die Mitarbeiter dieses Unternehmens werden vor ihrem Einsatz auf das Datengeheimnis und die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Ausgestattet mit einer von der Stadt Iserlohn ausgestellten, mit Lichtbild versehenen Legitimation, die offen zu tragen ist, werden dann alle Grundstücke aufgesucht. Die Interviewer befragen nur die volljährigen Bewohner. Die erforderlichen Fragen werden an der Haustür gestellt, die Wohnungen dürfen nicht betreten werden. Unterwegs sind die Zähler ab dem 23. August montags bis freitags zwischen 10 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen findet keine Befragung statt. Nicht angetroffene Haushalte werden schriftlich informiert.

Die Bestandsaufnahme ist die einzige verlässliche Möglichkeit, den Hundebestand in Iserlohn zu ermitteln. Die dabei festgestellten Hunde werden im Bereich Steuern und Gebühren darauf überprüft, ob sie angemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Halter zur Anmeldung aufgefordert.

Die Feststellung bisher nicht angemeldeter Hunde führt nicht nur zu einer größeren Steuergerechtigkeit und dürfte im Sinne der vielen Hundehalter sein, die ihre Hunde korrekt angemeldet und versteuert haben, sondern auch zu einer höheren Einnahme für die Stadt Iserlohn. Die letzte Überprüfung des Hundebestandes im Jahr 1999 ergab, dass 980 Hunde neu zu versteuern waren, was einem Zugang von 26,9 Prozent entsprach.

Die Stadt Iserlohn bittet alle Bürger, an der Befragung teilzunehmen. Bis zum Beginn der Bestandsaufnahme können Hundehalter, die ihren Vierbeiner bisher noch nicht angemeldet haben, die Anmeldung nachholen, entweder beim Bereich Steuern und Gebühren im Iserlohner Rathaus, Schillerplatz 7, oder in den Bürgerservicestellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a.

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3 comments

  1. anbei Leserbrief, den der IKZ nicht veröffentlichen will:
    Hundezählung: Befragung an der Haustür IKZ vom 13.08.2012

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte veröffentlichen Sie den folgenden Leserbrief:

    Im IKZ wurde die Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 10.8.2012 am 13.8.12 veröffentlicht.

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg teilt unter Az.: 5L573/12 wie folgt mit (Zitat):
    „Vermerk: Auf fernmündliche Anfrage teilte die Antragsgegnerin/Beklagte (Herr Bartels) [= Stadt Iserlohn] mit, es sei nicht beabsichtigt, im Rahmen der geplanten Erhebung zur Hundehaltung das Grundstück des Antragstellers/Klägers zu betreten. Man „gehe da nicht hin”. Arnsberg, den 9. August 2012 Schulte Richter am Verwaltungsgericht.“

    Verwaltungsgericht Arnsberg Aktenzeichen 1 K 2544/08:
    Danach ist unbestritten, dass das Grundstück zum Ortstermin am 11.8.08 selbst vom leitenden städt. Rechtsdirektor, Herrn Bartels, Unterzeichner des Schreibens der Stadt Iserlohn vom 9.10.08, und anderen Personen der Stadt Iserlohn ohne vorherige Abstimmung und ohne Zustimmung betreten wurde.

    Damit wurde gegen ein Grundrecht verstoßen!

    Leicht Ironisch gemeint:
    Es steht zu befürchten, dass die Stadt Iserlohn auf den abstrusen Gedanken kommen könnte (wie Köln mit der „Schlangensteuer“), überprüfen zu wollen – dies im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes – ob die Bürger die Bettdecke nachts in richtiger Dicke auch wohl liegend über dem Körper ausgebreitet haben.
    Dazu könnte sich die Stadt Iserlohn ein allgemeines Betretungsrecht Ihres Schlafzimmers ausbedingen. Diesem stimmt der Rat dann zu, weil das Betretungsrecht unter „ferner liefen“ bewusst zur Täuschung der Politiker verborgen wurde.

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn mit all ihren un(be)geschriebenen „Nebenbedingungen“ führt aus meiner Sicht nach wie vor hinsichtlich des Betretens von Grundstücken insbesondere von „Nichthundehaltern“ – wie ich es bin – zu dem Generalverdacht auf Steuerbetrug und verstößt gegen geltendes Grundrecht. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar!

    Wollen Sie das hinnehmen und sich in Ihren Grundrechten beschneiden lassen??

    Dipl.-Ing. Herbert Knipping

    #####################################

  2. Hundezählung – Verstoß gegen Grundrecht – Stadt Iserlohn lenkt ein! Betretung von Grundstücken findet nicht statt

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu Ihrer Kenntnis:
    Nun schreibt die Stadt Iserlohn (23.8.12):
    <<>>

    Nun habe ich es schriftlich!

    Die Stadt wird sich zumindest in unserem Fall nicht über das Grundrecht hinwegsetzen!

    Falls Sie Interesse haben:
    In der WAZ (Der Westen) gibt es mehrere Artikel dazu:
    1) Bürger will Befragern „Hausverbot“ erteilen vom 24.07.2012 | 17:09 Uhr
    2) “Ruhrgebiets-Städte treiben Steuern in die Höhe” vom 26.08.2012 | 14:32 Uhr
    und
    3) “Hundezählung – Rechnung der Stadt geht auf” vom 28.12.2011 | 17:18 Uhr

    Hierzu verweise ich auf die von mir dazu eingegebenen Kommentare.

    sowie zahlreiche weitere

    Interessant ist, dass sich „Zehntausende“ gegen die Hundesteuer wenden.

    Dipl.-Ing. Herbert Knipping

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  3. zuvor unterblieb aus mir nicht erklärlichen Gründen folgender Text:
    Nun schreibt die Stadt Iserlohn (23.8.12):
    Sehr geehrter Herr Knipping, Ihre mir zuständigkeitshalber vom Landrat zugeleitete E-Mail, in der Sie den Vortrag als sachliche und persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnen, werte ich als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justiziar und Beigeordneten der Stadt Iserlohn, Herrn Stefan Barteis. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Die Stadt Iserlohn wird Ihr mit E-Mail vom 15.07.2012 ausgesprochenes Hausverbot bezüglich der Hundebestandserhebung beachten. Weder Mitarbeiter der Verwaltung noch von der Verwaltung Beauftragte werden die von Ihnen bezeichneten Grundstücke zu diesem Zweck betreten. Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde geht insoweit ins Leere. Da ich ein persönliches Fehlverhalten des Justiziars der Stadt Iserlohn nicht zu erkennen vermag, weise ich abschließend Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurück. Der Ausgang der von Ihnen angestrengten Verfahren (Verwaltungsgericht Arnsberg, Staatsanwaltschaft Hagen, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen) bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen aus dem Iserlohner Rathaus Im Auftrage Günter Deese
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    Dipl.-Ing. Herbert Knipping

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