Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte jetzt erneut zwei eklatante Fälle von Sozialleistungsmissbrauch aufdecken.
In einem Fall bezog der Beschuldigte Leistungen des Bereichs Soziales im Rahmen der so genannten Grundsicherung. Er lebte allerdings seit einem Jahr und zehn Monaten überhaupt nicht mehr in Iserlohn. Lediglich seine Post holte er hier regelmäßig ab, denn die leere Wohnung samt Briefkasten war noch vorhanden. Nachbarn waren zwischenzeitlich misstrauisch geworden und erstatteten eine entsprechende Anzeige.
Die städtischen Ermittler konnten den Beschuldigten, der tatsächlich bei Verwandten im Ruhrgebiet wohnt, überführen. Zunächst wurden die monatlichen Zahlungen eingestellt. Anschließend erstattete die Stadt Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft Hagen. Die missbräuchlich bezogenen Sozialleistungen in Höhe von rund 20.000 Euro werden natürlich zurückgefordert.
Im zweiten Fall gingen zwei anonyme Anzeigen gegen einen Iserlohner wegen des Verdachts des missbräuchlichen Bezugs von Sozialleistungen vom Jobcenter MK Iserlohn ein. Der Beschuldigte lebte für Leistungsempfänger eigentlich untypisch auf relativ “großem Fuß”. So war er zum Beispiel Halter von zwei Pkw und einem Motorrad und hatte eine Familie zu unterhalten. Im Zuge einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung erhärteten sich die Vorwürfe aus den Anzeigen. Der Mann arbeitete als Fahrer. Auch in diesem Fall wurden die Sozialleistungen eingestellt und Strafanzeige erstattet.
Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Beschuldigten nun wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Schaden, der für die Allgemeinheit über fast vier Jahre entstanden ist, betrug auch hier etwa 20.000 Euro. Dieser Betrag muss ebenfalls erstattet werden.
Das Fazit aus beiden Fällen kann nur lauten: Sozialleistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt und lohnt sich auf keinen Fall!