Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Die Stadt Iserlohn erinnert an die Antragsfrist für Osterfeuer. Noch bis zum 23. März nimmt das Ordnungsamt im Rathaus am Schillerplatz die schriftlichen Anträge entgegen. Der Antrag muss genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Es ist außerdem ein Verantwortlicher zu benennen, der vor Ort angesprochen werden kann. Das Antragsformular kann auch als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (Stichwort “Bürgerservice / Anliegen von A – Z / Osterfeuer”) heruntergeladen werden. Genehmigt werden nur Feuer größerer Organisationen oder Vereine, die zudem nachweislich der Brauchtumspflege dienen.
Das Ordnungsamt und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen noch einmal darauf hin, dass Osterfeuer zum Schutz nistender Kleintiere umgeschichtet werden müssen und Mindestabstände und Auflagen einzuhalten sind.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr kontrollieren, ob die Osterfeuer genehmigt sind, die Auflagen eingehalten werden und ob auf das Umschichten des Brennmaterials geachtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden; Bußgeldverfahren sind nicht ausgeschlossen.
Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, dürfen die Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und müssen um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz, verwendet werden.
Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass Mindestabstände eingehalten werden: hundert Meter zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, fünfzig Meter zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen sowie Wäldern, Wallhecken, Feldgehölzen und Gebüschen sowie zehn Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Die Höhe der Aufschichtung darf vier Meter nicht überschreiten.
Restliche Grünabfälle aus Osterfeuern, die gar nicht oder nur teilweise abgebrannt wurden, müssen die Betreiber der Feuer selbst ordnungsgemäß entsorgen. Das Einsammeln beziehungsweise Abholen mit der städtischen Grünabfallabfuhr oder durch den Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer ist nicht möglich!