Ude: „Tagesmütter und Tagesväter sind unentbehrlich für die Betreuung von Kleinkindern“

Iserlohn/München. (PM Städtetag) Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur Betreuung von Kleinkindern durch eine Tagesmutter erklärte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude: „Tagesmütter und Tagesväter sind unentbehrlich für die Betreuung von Kleinkindern. Ohne sie ist der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen. Viele Eltern wünschen sich gerade diese familienähnliche und Betreuungsform für ihre Kinder.“

Die konkrete Entscheidung des Bundesgerichtshofs beruhte auf formalen Aspekten. Die in dieser Wohnungseigentümergemeinschaft erforderliche Zustimmung für die gewerbliche Nutzung lag nicht vor. Der Bundesgerichtshof hat deutlich darauf hingewiesen, dass Kinderlärm im Immissionsschutzrecht nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt. Dass der Bundesgerichtshof diese Wertung auch ausdrücklich für das Wohnungseigentumsrecht anerkannt hat, begrüßte Ude ausdrücklich.

Der Deutsche Städtetag setzt sich seit langem für familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten ein. Die Städte unternehmen größte Anstrengungen, um den Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ab dem 1. August 2013 zu erfüllen. „Der Kinderbetreuung kommt eine gesellschaftlich überaus große Bedeutung zu. Dem Ausbau der Kinderbetreuung dürfen keine hohen Hürden im Wege stehen“, so Ude abschließend.  

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